Startseite » PSAgA-Schulung
Eine PSAgA-Schulung vermittelt Teilnehmern Fachwissen und Handlungssicherheit, die für den Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz wichtig sind. Die DID Group qualifiziert Fachkräfte aus Bau, Logistik, Industrie und Handwerk effizient, regelkonform und praxistauglich nach den aktuellen Vorschriften, Standards und branchenspezifischen Anforderungen.
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen gehen mit einer breiten Vielfalt an Gefahren einher, weswegen Ihre Mitarbeiter entsprechend geschult sein sollten. Wenn kollektive Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, liegt es in Ihrer Verantwortung, Mitarbeitende mit geeigneter Absturzsicherung auszurüsten. Die PSAgA-Schulung der DID Group befähigt Ihre Mitarbeiter, PSAgA sachgerecht auszuwählen, korrekt anzulegen und sicher zu verwenden.
Unsere Schulung entspricht der DGUV Regel 112-198 und der DGUV Regel 112-199. Sie deckt alle nötigen Komponenten und Einsatzzwecke ab – von Dacharbeiten über Gerüsteinsätze industriellen Wartungseinsätzen.
Die PSAgA-Unterweisung durch unser Team erfolgt nach anerkannten Standards und umfasst technische, rechtliche und praktische Aspekte. Wir vereinen Theorie und Praxis mit fundierter Erfahrung aus dem Einsatzalltag.
Folgende Themen stehen bei der PSA-gegen-Absturz-Schulung im Vordergrund:
Die PSAgA-Schulung behandelt Seilsysteme, Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Anschlageinrichtungen und mitlaufende Auffanggeräte.
Teilnehmer lernen während der PSAgA-Unterweisung, Gefahrenlagen korrekt zu analysieren und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Um das Handling mit der Ausrüstung zu festigen, gibt es praxisnahe Übungen.
Teilnehmer erlernen das sichere Verlassen der Arbeitsbühne inklusive Ablaufprozedere, Auswahl geeigneter Anschlagpunkte und Nutzung der richtigen PSAgA.
Die Schulung stellt die vorgeschriebenen Anforderungen und Grundlagen verständlich und umsetzbar dar. Folgende rechtliche Aspekte sind relevant: ArbSchG, BetrSichV, PSA-BV, DGUV Regel 112-198, BGI 826 und BGI 5164.
Die PSAgA-Schulung der DID Group läuft nach den gesetzlichen Anforderungen der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ab.
Die Basisschulung nach DGUV Regel 112-198 bildet die Grundlage für den sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Diese eintägige Grundausbildung vermittelt sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fertigkeiten, die für das sichere Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen unerlässlich sind.
Inhalte der Basisschulung
Das Rettungstraining nach DGUV Regel 112-199 erweitert die Grundkenntnisse aus der Basisschulung um lebensrettende Maßnahmen und Rettungstechniken. Diese ein- bis halbtägige Aufbauschulung richtet sich an Personen, die bereits die Grundschulung absolviert haben und in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten, wo im Notfall schnelle und sachgerechte Rettungsmaßnahmen erforderlich sind.
Eine gut organisierte PSAgA-Schulung erhöht die betriebliche Sicherheit, ohne den Arbeitsalltag unnötig zu unterbrechen. Sie lässt sich beispielsweise bei Neueinstellungen, wiederkehrenden Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen oder im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisungen optimal in vorhandene Prozesse integrieren.
Gerne können Ihre Mitarbeiter auch an weiteren Schulungen teilnehmen. Mit dem Erwerb weiterer Qualifikationen wie dem Kranschein, Staplerschein und Hebebühnenschein sorgen Sie in verschiedenen Einsatzfeldern für die sichere Durchführung verschiedenster Arbeiten.
Wir kombinieren mit unserer PSAgA-Schulung technisches Know-how, rechtliche Sicherheit und praxisgerechte Inhalte für den betrieblichen Alltag. Sie bildet die Grundlage für sichere Höhenarbeiten in verschiedenen Gewerken.
Erfahrenes Personal benötigt eine jährliche PSAgA-Unterweisung, um das vorhandene Wissen aktuell zu halten und aufzufrischen. Änderungen bei Vorschriften, Einsatzbedingungen oder Ausrüstung sind immer möglich und erfordern kontinuierliche Anpassung. Die Unterweisung sorgt für Sicherheit, Routine und rechtskonforme Einsatzbereitschaft.
Eine Unterweisung nach DGUV-Regel 112-199 muss von den Mitarbeitern jährlich wiederholt werden. Diese Wiederholung dient grundsätzlich der Auffrischung des Wissens, der Einweisung in neue Systeme und der rechtssicheren Dokumentation. Arbeitgeber erfüllen mit der jährlichen PSAgA-Unterweisung die gesetzliche Unterweisungspflicht.
Eine PSA-gegen-Absturz-Schulung ist erforderlich, sobald Mitarbeitende eigenständig in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten. Relevante Einsatzorte sind beispielsweise Baustellen ab einer Höhe von 1 Meter sowie gewerbliche Umgebungen ab 2 Metern. Ohne entsprechenden Schulungsnachweis dürfen solche Tätigkeiten nicht eigenverantwortlich übernommen werden.
Die DGUV Regel 112-199 definiert als Aufbauschulung zur DGUV R 112-198 die Anforderungen für das Rettungstraining und behandelt Rettungssysteme, die Personen vor einem weiteren Absturz während des Rettungsvorgangs schützen. Sie legt die Mindestanforderungen für die Ausbildung von Personen fest, die im Notfall Rettungsmaßnahmen in absturzgefährdeten Bereichen durchführen müssen.