Staplerschein

Staplerschein: Bedienerberechtigung nach DGUV-Standards

Wer Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge im Betrieb bedienen möchte, braucht eine fundierte Ausbildung. Ob im Lager, auf der Baustelle oder in der Logistik: Das Fahren dieser Geräte erfordert nicht nur technisches Verständnis, sondern auch ein Bewusstsein für potenzielle Risiken. Der Staplerschein dient dabei als offizieller Nachweis der Befähigung. Er bildet die rechtlich verpflichtende Grundlage für den sicheren und vorschriftsgemäßen Einsatz von Staplern im Unternehmensalltag.

Normgerecht nach DGUV

Schulung in Theorie und Praxis

Für Bau, Logistik, Handwerk & Industrie

Staplerschulung: rechtlicher Rahmen und Verpflichtung zur Berechtigung

Die Bedienung von Gabelstaplern unterliegt in Deutschland klaren Vorschriften. Grundlage dafür ist die DGUV Vorschrift 68. Konkretisiert wird diese durch die technische Regel DGUV Grundsatz 308-001 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitgeber dürfen Flurförderzeuge ausschließlich von Personen bedienen lassen, die über einen gültigen Staplerschein verfügen. Der Staplerführerschein erfüllt genau diese Voraussetzung und gilt als offizieller Nachweis der fachlichen Eignung für das Führen eines Staplers.

Die Ausbildung erfolgt bauformspezifisch und ist in verschiedene Kategorien unterteilt, die zum Führen unterschiedlicher Arten von Staplern berechtigen.

Folgende Staplerarten können geschult werden:

  • Frontstapler (Kategorie III)
  • Schubmaststapler (Kategorie IV):
  • Seiten-/Querstapler (Kategorie V)
  • Vier-/Mehrwegstapler (Kategorie VI)
  • Mitgängerflurförderzeuge (Kategorie VII)

Spezieller Staplerschein für Teleskopstapler

Für geländegängige Teleskopstapler ist nach DGUV Grundsatz 308-009 eine spezialisierte Schulung erforderlich, die nach dem Stufenmodell des Schulungsgrundsatzes durchgeführt wird. Auch hier erfolgt die Ausbildung bauformspezifisch, abgestimmt auf die jeweilige Bauart des Geräts.

Die Kategorien der Teleskopstapler-Schulung umfassen:

  • Teleskopstapler starr (Kategorie I)
  • Teleskopstapler roto mit drehbarem Oberwagen (Kategorie IIa)
  • Teleskopstapler als Arbeitsbühne (Kategorie IIb)

Verfügen Teilnehmer über einen Staplerschein, wird eine gesetzliche Jahresunterweisung vorgeschrieben. DID Group bietet auch entsprechende Schulungen an.

Inhalte der Staplerschulung im Detail

Die DID Group bietet eine allumfassende Staplerschulung, die sich an den vorliegenden Regelwerken und Sicherheitsstandards orientiert. Der Kurs für den Staplerschein gliedert sich in verschiedene Module:

  • Rechtliche Vorgaben und Verantwortungsbereiche
  • Aufbau von Flurförderzeugen und Teleskopstaplern
  • Handhabung und Umgang mit verschiedenen Anbaugeräten
  • Unfallgeschehen samt Vermeidung
  • Einweisung am Gerät
  • Sicherer Betrieb des Gerätes
  • Praktische Fahrübungen und Prüfung
  • Handling von verschiedenen Lasten
  • Sonderverwendung

In der abschließenden Prüfung müssen Teilnehmer einen schriftlichen Test abschließen und eine praktische Fahrprüfung auf einem definierten Parcours durchlaufen. Wurden alle Aufgaben gemeistert, wird den Teilnehmern ein Zertifikat sowie der Staplerschein ausgehändigt. Wenn Sie das Gelernte in der Praxis umsetzen möchten, können Sie bei der DID Group dafür verschiedenste Gabelstapler mieten.

Schulungsformen und Ablauf der Staplerschulung bei der DID Group

Die DID Group bietet die Staplerschein-Ausbildung für Einzelpersonen und für Unternehmen auch als Inhouse-Schulung am eigenen Gerät an. Die vermittelten Inhalte passen wir an Ihre vorliegenden Betriebsanforderungen und die vorhandenen Fahrzeugtypen an. Die Schulung ist innerhalb von ein bis zwei Tagen möglich, was abhängig von Vorerfahrung, Gruppengröße und eingesetzten Flurförderzeugen ist.

Unsere Schulungen für den Staplerschein zielen sowohl auf langfristige Arbeitssicherheit als auch auf wirtschaftlich effiziente Betriebsabläufe ab. Möchten Sie beispielsweise regelmäßig Dieselstapler mieten, profitieren Sie von Rechtssicherheit und geschulten Mitarbeitern.

Mehrwert durch Staplerschein und Sicherheit

Ein Gabelstaplerschein steigert die persönliche Qualifikation der Mitarbeiter und erhöht die betriebliche Effizienz. Korrekt ausgebildete Fahrer arbeiten materialschonend, unfallfrei und wesentlich wirtschaftlicher. Die DID Group vermittelt rechtlich erforderliches Wissen, sensibilisiert für sicherheitskritische Abläufe und präzises Arbeiten.

Ihr Unternehmen profitiert ebenfalls von der Staplerschulung, wenn Sie Elektrostapler mieten möchten. Während der Schulung erwerben die Teilnehmer nicht nur den Staplerschein, sondern auch praxisnahes Wissen zu Ladeprozessen, Reichweite und dem effizienten Umgang mit Antriebstechnik.

Häufige Fragen zum Staplerschein beantwortet

Ein Staplerschein ist in Deutschland unbegrenzt gültig. Die DGUV schreibt jedoch jährliche Unterweisungen für alle Staplerfahrer vor. Dies dient zur Auffrischung sicherheitsrelevanter Kenntnisse und der Anpassung an neue betriebliche Gegebenheiten.

Ein Staplerschein gilt nur in Deutschland, da in anderen Ländern eigene Regelungen oder zusätzliche Qualifikationen erforderlich sein können. Bei Auslandseinsätzen ist deswegen die Rücksprache mit dem jeweiligen Betrieb oder der nationalen Arbeitsschutzbehörde nötig.

Ja, grundsätzlich ist für verschiedene Staplertypen eine spezifische Ausbildung erforderlich. Der Staplerschein wird bauformspezifisch nach Kategorien erteilt. Jede Kategorie berechtigt nur zum Führen der entsprechenden Staplerart. Für Teleskopstapler ist zusätzlich eine separate Schulung nach DGUV Grundsatz 308-009 notwendig. Wenn Mitarbeiter verschiedene Staplertypen bedienen möchten, müssen sie für jede Kategorie eine entsprechende Ausbildung absolvieren bzw. mehrere Kategorien in einer kombinierten Schulung erwerben.

Für einen Gabelstaplerschein sind unter anderem ein ausreichendes Sehvermögen, eine gute Reaktionsfähigkeit und keine schweren motorischen Einschränkungen notwendig. Die Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung festgestellt werden.

Einen separaten „Hubwagen-Führerschein“ gibt es nicht. Für einfache Hubwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h ist grundsätzlich keine spezielle Fahrerlaubnis erforderlich. Sobald Hubwagen jedoch schneller als 6 km/h fahren oder über einen Fahrerstand bzw. Fahrersitz verfügen, sind sie als Flurförderzeuge einzustufen und benötigen einen Staplerschein. Der betriebliche Staplerschein berechtigt automatisch zum innerbetrieblichen Führen von Hubwagen und Zugmaschinen bis 6 km/h, weshalb diese Berechtigung in der klassischen Staplerschulung bereits enthalten ist.

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